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DSGVOViele Betreiber von Webseiten sind seit dem Frühjar 2018 verunsichert, weil die europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) nun verpflichtend gilt.
Leider wurde darüber viel zu wenig informiert, so dass viele Leute denken, sie wäre in 2018 erst in Kraft getreten. Sie gilt jedoch bereits seit 2016 und hatte eine Karenzzeit, die im Frühjahr 2018 ausgelaufen ist.

Sie haben eine Webseite und sind sich nicht sicher, ob Sie abmahnfähig sind? Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren und wir schauen uns gemeinsam Ihre Webseite an.
Ich bin kein Jurist und eine rechtssichere Auskunft kann nur ein solcher Ihnen geben, aber es gibt von Juristen zur Verfügung gestellte Daten und Erfahrungswerte, an denen wir Designer und Webseitenbetreiber uns langhangeln können, um der DSGVO zu entsprechen.

Zu der DSGVO-Konformität gehören grundsätzlich z.B. eine sogenannte SSL-Verschlüsselung, eine Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Nutzer über die Verwendung gesammelter persönlicher Daten informieren und nicht zuletzt auch eine Anpassung Ihres Kontaktformulares mit dem verpflichtenden "Häkchen", dass man bereit ist, die Daten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen.

Sie sehen, es ist gut, einen Profi an seiner Seite zu haben, der einen unterstützt, die europäischen Bedingungen zu erfüllen.